In
der Regel darf aber nur zweieinhalb Jahre nach Testveröffentlichung mit
dem Urteil geworben werden, in Ausnahmefällen dreieinhalb Jahre,
erklärt die Stiftung Warentest. Rund dreihundert Fälle von
Siegel-Betrug oder missbräuchlicher Nutzung würden pro Jahr verfolgt.
Doch Fälschungen und unberechtigte Nutzung lassen sich enttarnen. Um
die Siegel für Verbraucher nachprüfbar zu machen, muss Werbung mit
einem Urteil der Stiftung mit einer Lizenznummer (Beispiel: 13AB11)
versehen werden. Diese ist den Angaben zufolge am rechten Rand des
Testsiegels zu finden und wird vertikal dargestellt.
Wer bei einem Produkt mit Testsiegel-Werbung Zweifel an deren
Wahrhaftigkeit oder Rechtmäßigkeit hat, kann die Lizenznummer einfach
auf der Webseite ral-logolizenz-warentest.de eingeben, die das
Logo-Lizenz-System für die Stiftung abwickelt - und zwar gleich auf der
Startseite rechts unter »Logo-Lizenz-Gültigkeitscheck«. dpa